Eintragung in die Urkundenrolle - Unterschriftsbeglaubigung
Verfasst: 19.11.2018, 16:37
Hallo zusammen,
ich hab gerade irgendwie ein Brett vorm Kopf.
Folgender Fall:
Es wird bei einer anderen Notarin ein Grundstückskaufvertrag beurkundet. Verkäufer ist eine Erbengemeinschaft. Diese lässt sich bei der Beurkundung vertreten.
Herr X ist Miterbe und wurde von den anderen Erben durch notarielle Grundstücksvollmacht bevollmächtigt.
Herr X war jetzt hier und hat die Genehmigungserklärung unterschrieben, auch für die anderen Miterben aufgrund der Vollmacht.
§ 8 Abs. 5 DONot sagt jetzt ja, bei Beglaubigungen sind diejenigen in die UR einzutragen, welche die Unterschrift vollzogen haben.
Im 4. Satz steht dann jedoch, dass in Vertretungsfällen die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Vertretenen aufzuführen sind.
Muss ich jetzt alle Erben in die Urkundenrolle eintragen oder nur Herrn X, der die Unterschrift geleistet hat?
Viele Grüße,
noto-fee
ich hab gerade irgendwie ein Brett vorm Kopf.
Folgender Fall:
Es wird bei einer anderen Notarin ein Grundstückskaufvertrag beurkundet. Verkäufer ist eine Erbengemeinschaft. Diese lässt sich bei der Beurkundung vertreten.
Herr X ist Miterbe und wurde von den anderen Erben durch notarielle Grundstücksvollmacht bevollmächtigt.
Herr X war jetzt hier und hat die Genehmigungserklärung unterschrieben, auch für die anderen Miterben aufgrund der Vollmacht.
§ 8 Abs. 5 DONot sagt jetzt ja, bei Beglaubigungen sind diejenigen in die UR einzutragen, welche die Unterschrift vollzogen haben.
Im 4. Satz steht dann jedoch, dass in Vertretungsfällen die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Vertretenen aufzuführen sind.
Muss ich jetzt alle Erben in die Urkundenrolle eintragen oder nur Herrn X, der die Unterschrift geleistet hat?
Viele Grüße,
noto-fee