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Eintragung in die Urkundenrolle - Unterschriftsbeglaubigung

Verfasst: 19.11.2018, 16:37
von noto-fee
Hallo zusammen,

ich hab gerade irgendwie ein Brett vorm Kopf.

Folgender Fall:
Es wird bei einer anderen Notarin ein Grundstückskaufvertrag beurkundet. Verkäufer ist eine Erbengemeinschaft. Diese lässt sich bei der Beurkundung vertreten.
Herr X ist Miterbe und wurde von den anderen Erben durch notarielle Grundstücksvollmacht bevollmächtigt.
Herr X war jetzt hier und hat die Genehmigungserklärung unterschrieben, auch für die anderen Miterben aufgrund der Vollmacht.

§ 8 Abs. 5 DONot sagt jetzt ja, bei Beglaubigungen sind diejenigen in die UR einzutragen, welche die Unterschrift vollzogen haben.

Im 4. Satz steht dann jedoch, dass in Vertretungsfällen die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Vertretenen aufzuführen sind.

Muss ich jetzt alle Erben in die Urkundenrolle eintragen oder nur Herrn X, der die Unterschrift geleistet hat?

Viele Grüße,
noto-fee

Re: Eintragung in die Urkundenrolle - Unterschriftsbeglaubigung

Verfasst: 19.11.2018, 20:44
von Notariatsoldie
Hallo noto-fee,

in der Urkundenrolle ist die Person aufzuführen, die die Unterschrift geleistet hat und die Personen, für die die Unterschrift geleistet worden ist - also in Deinem Fall alle Erben.

Re: Eintragung in die Urkundenrolle - Unterschriftsbeglaubigung

Verfasst: 20.11.2018, 05:49
von larifari
Wenn es sehr viele Miterben sein sollten, wäre aber auch eine Zusammenfassung wie beispielsweise "Erbengemeinschaft nach ..." möglich.

Re: Eintragung in die Urkundenrolle - Unterschriftsbeglaubigung

Verfasst: 21.11.2018, 10:03
von IngiSK
Bei uns würde sich die Frage erübrigen, weil wir auf unseren Urkunden immer die Namen derjenigen stehen haben die unterzeichnet werden. Z.B: Max Meyer und darunter dann handelnd als Generalbevollmächtigter (o.ä.) für Lieschen Müller, Wohnort, Kuno Müller, Wohnort, Heino Müller, Wohnort usw. aufgrund Vollmacht vom ..., UR.Nr. ... des Notars ... Gruß