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Dienstbarkeit, auflösend + aufschiebend bedingt

Verfasst: 26.10.2018, 11:54
von stefan2209
Hallo, miteinander,

kann ich eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit so gestalten, dass sie sowohl aufschiebend bedingt als auch auflösend bedingt ist? Gibt es die Möglichkeit, eine aufschiebend und auflösend bedingte Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen?

Es geht hier konkret um einen Nießbrauch und eine (Rück-)Auflassungsvormerkung, die im Rahmen einer Schenkung an eine Dritte Person zunächst den Schenker und nach dessen Tod seine Ehefrau absichern soll. Eigentümer und damit Schenker ist nur der Ehemann.

Die Ehefrau soll die vorgenannten Rechte erst bekommen, wenn die gleichen Rechte zugunsten des Ehemann durch seinen Tod erloschen sind, also aufschiebende Bedingung. Sollten die Eheleute rechtskräftig geschieden werden, sollen die Rechte zugunsten der (Ex-)Ehefrau erlöschen, also auflösende Bedingung.

Alternativ würde mir nur die schuldrechtliche Vereinbarung einfallen, dass der Ehemann von der Ehefrau die Vollmacht erhält, gegen Vorlage eines rechtskräftigen Scheidungsurteils die Löschung der Rechte zu bewilligen. Dies hätte aber den Schönheitsfehler, dass ohne Löschungsantrag des Beschenkten die Löschung nicht vollzogen werden kann, es sei denn der Beschenkte erteilt auch eine Vollmacht, und zwar wegen des Antrags.

Frohes Schaffen,
Stefan

Re: Dienstbarkeit, auflösend + aufschiebend bedingt

Verfasst: 26.10.2018, 12:00
von NoFaWi
Also nur der Ehemann ist Eigentümer, dann:
für ihn: RÜCK-AV
für Frau =>normale AV (aufschiebend bedingt)

Re: Dienstbarkeit, auflösend + aufschiebend bedingt

Verfasst: 26.10.2018, 13:26
von stefan2209
ja, soweit so klar
(wobei es bei "unseren" Grundbuchämtern immer heißt: aufschiebend bedingte Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Anspruchs auf Auflassung bzw. Rückauflassung)

aber geht auch aufschiebend bedingte auflösend bedingte Auflassungsvormerkung?

Re: Dienstbarkeit, auflösend + aufschiebend bedingt

Verfasst: 26.10.2018, 14:26
von ...
Ja das geht.