Gebühr für Nachweis der Verwaltereigenschaft

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Stummel1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 21.05.2017, 14:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

11.10.2018, 21:16

Hallo Leute
protokoll der eigentümerversammlung, bisheriger verwalter wird für 2 jahre neu als verwalter bestellt
meine kostenrechnung sah vorher so aus
KV 25101 Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens 121 keine geschäftswertangabe 20,00€
zurück vom Chef Geschäftswert fehlt
hatte dann als Geschäftswert 0,00 € angegeben war auch nicht richtig
er meinte es würde doch nach irgendeinem paragraph gehen
ich wollte jetzt die kostenrechnung so aussehen lassen
KV 25100 i.V.m. KV 25101 Nr. 3 Unterschriftsbeglaubigung. 20,00 €

Schreibt ihr es irgendwie anders oder ist wirklich noch ein paragraph anzugeben. ich finde leider nichts in den Büchern. Es ist ja auch eine Festgebühr
schon mal :thx für die antwort
larifari
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 17.12.2014, 10:52
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

14.10.2018, 19:31

Da es sich bei der Gebühr KV 25101 Nr. 3 um eine Festgebühr handelt, gibt es keinen Geschäftswert.
Zu überlegen wäre vielleicht aber noch, ob auch eine Vollzugsgebühr KV 22124 zu berechnen wäre, je nachdem, wohin der unterschriftsbeglaubigte Verwalternachweis versandt wird.
Antworten