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Muss der Beglaubigungsvermerk in englischer Sprache?

Verfasst: 13.07.2018, 12:52
von Himmel1977
Hallo!

Wir haben eine Urkunde in englischer Sprache vorliegen, diese soll für Polen sein.
Es handelt sich hier aber nur um eine Unterschriftsbeglaubigung.

Muss ich den Beglaubigungsvermerk nun in englischer Sprache abfassen, oder reicht deutsch?

LG

Re: Muss der Beglaubigungsvermerk in englischer Sprache?

Verfasst: 13.07.2018, 16:01
von Martin Filzek
Komischer Gedanke, vor allem seit Brexit.
Deutsch ist Amtssprache für deutschen Notar.
Mit deutschem Gruß ;)

Es sei denn die Beteiligten wünschen Englisch oder Polnisch. Dann entsteht die Erhöhung um 30 % Fremde Sprache KV 26001.

Re: Muss der Beglaubigungsvermerk in englischer Sprache?

Verfasst: 15.08.2018, 08:33
von Himmel1977
:thx :thx :thx :thx