Privates Vorkaufsrecht nach Eintragung Vormerkung Käufer

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davia76
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#1

05.07.2018, 09:42

Nach Abschluss und Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung zu Gunsten des Käufers wurde nun bekannt, dass angeblich in der Teilungserklärung ein dinglich nicht abgesichertes (ggf. schuldrechtliches) Vorkaufsrecht für einen anderen Wohnungseigentümer besteht.

Hierüber hat der Verkäufer im Vorfeld nicht informiert, dem Käufer war dies ebenfalls nicht bekannt.

Wie ist hier weiter vorzugehen?

Kann der Kaufvertrag normal abgewickelt werden und es besteht ledliglich ein Schadenersatzanspruch des Vorkaufsberechtigten gegenüber dem Verkäufer, welcher jedoch keinen Einfluss auf die vertragliche Abwicklung hat, da der Käufer gutgläubig erworben hat?
Wissen, das nicht weitergegeben wird, ist kein Wissen.

Jeder hat dumme Gedanken, nur der Kluge verschweigt sie.
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