Beglaubigung von ausländischen Urkunden
Verfasst: 20.06.2018, 08:25
Guten Morgen und eine Frage von der Anfängerin in die Runde:
Vorgelegt wurde eine Studienbescheinigung einer ausländischen (Ungarn) Universität in deutscher Sprache mit Siegelabdruck und Originalunterschrift, jedoch ohne Apostille o.ä.. Ansucher möchte hiervon zwei beglaubigte Abschriften. Können wir die einfach fertigen oder muss bei ausländischer Urkunde die Echtheit derselben durch Apostille o.ä. nachgewiesen sein, bevor hier beglaubigte Abschriften gefertigt werden können?
Erinnere ich richtig, dass die Beglaubigung von Abschriften keine UR-Nr. erhält und damit nicht in die Urkundenrolle eingetragen wird?
Benötige ich (tätig in einem Anwaltsnotariat) eine Vorbefassungsklausel vor dem Beglaubigungsvermerk?
Danke vorab für eure Mühe zu meinen Anfängerfragen.
JohJo
Vorgelegt wurde eine Studienbescheinigung einer ausländischen (Ungarn) Universität in deutscher Sprache mit Siegelabdruck und Originalunterschrift, jedoch ohne Apostille o.ä.. Ansucher möchte hiervon zwei beglaubigte Abschriften. Können wir die einfach fertigen oder muss bei ausländischer Urkunde die Echtheit derselben durch Apostille o.ä. nachgewiesen sein, bevor hier beglaubigte Abschriften gefertigt werden können?
Erinnere ich richtig, dass die Beglaubigung von Abschriften keine UR-Nr. erhält und damit nicht in die Urkundenrolle eingetragen wird?
Benötige ich (tätig in einem Anwaltsnotariat) eine Vorbefassungsklausel vor dem Beglaubigungsvermerk?
Danke vorab für eure Mühe zu meinen Anfängerfragen.
JohJo