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Umschreibung Vollstreckungsklausel -Briefgrundschuld

Verfasst: 24.05.2018, 09:29
von hexe-petri
Hallo, hab mal wieder eine Frage.

Briefgrundschuld wurde von A an B abgetreten. Eintragung der Abtretung im Grundbuch ist erfolgt.
Mir liegt der Grundschuldbrief und eine beglaubigte Abschrift der Abtretungserklärung vor.

Die Vollstreckungsklausel soll in dinglicher und persönlicher Hinsicht erfolgen.

Meine Frage:
Ist die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Abtretungserklärung ausreichend, weil die
Abtretung der Briefgrundschuld bereits im Grundbuch verlautbart ist oder muss zwingend das Original
der Abtretungserklärung wg. der persönl. Haftung vorgelegt werden?

Bin gerade etwas unsicher.

Gruß hexe-petri