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Amtsnachfolge und Notaranderkonto (Massebuch)

Verfasst: 11.04.2018, 11:37
von andydomingo
Wir haben eine Amtsnachfolge (Nurnotariat) in unserem Büro und fragen uns, wie die Umschreibung der Massebücher und Verwahrungsbücher bzgl. der Notaranderkonten im Fall der Amtsnachfolge zu erfolgen hat. Wir wissen, dass der Nachfolger die Verfügungsbefugnis erlangt hat (§ 57 BeurkG oder so); die Banken haben das auch akzeptiert. Aber die Umstellung der alten Bücher fällt uns schwer. Hier weiß leider niemand Bescheid. Sind die Bücher abzuschließen für den Vorgänger und zu eröffnen für den Nachfolger oder muss das erst am Jahresende geschehen? Für Tipps und Hinweise wären wir dankbar.

Re: Amtsnachfolge und Notaranderkonto (Massebuch)

Verfasst: 11.04.2018, 21:48
von Lena
Ist noch ein Verwalter bestellt oder schon ein neuer Notar?
Der Verwalter kann die Massen weiter führen in den meisten Fällen. Wenn es schon einen neuen Notar gibt dann sollte man das Massenbuch abschließen und auf den neuen Notar übertragen. Das kannst du aber im Programm direkt machen (wenn deine Angabe im Profil noch stimmt - dann kannst du mir gerne eine PN mit deiner Mail-Adresse schicken und ich melde mich nächste Woche bei dir und wir machen das zusammen)

Re: Amtsnachfolge und Notaranderkonto (Massebuch)

Verfasst: 13.04.2018, 11:34
von andydomingo
Danke für die Antwort. Gibt es hierfür irgendwelche Rechtsgrundlagen? In der DONot finde ich keine ausdrücklichen Regelungen zu dem Thema.

Re: Amtsnachfolge und Notaranderkonto (Massebuch)

Verfasst: 16.04.2018, 13:25
von Lena
das steht wenn dann in den Richtlinien der jeweiligen Notarkammern zu der Notarverwaltung