Hallo, hier soll eine Gesellschafterversammlung mit Beschluss der Liquidation und anschließender Anmeldung
zum Handelsregister erfolgen.
Die Geschäftsführer wohnen hier vor Ort, jedoch die weiteren Mitgesellschafter nicht.
Frage: Ist eine vollmachtlose Vertretung der Mitgesellschafter durch die Geschäftsführer möglich bzw. rechtens?
(Gerne nehmen wir einen Mustertext entgegen.)
Gruß hexe-petri
vollmachtlose Vertretung in Gesellschafterversammlung
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Hallo.
Leider ist im Vertrag nichts dazu geregelt.
Wie können wir dann in dieser Sache weiterkommen?
Die Mandanten drängeln schon....
Ist eine nachträgliche Genehmigung durch die Mitgesellschafter denn möglich?
Wir sind hier ein wenig durcheinander, da hier ein Kollege der Meinung ist, dass
dieses nicht möglich wäre.
Leider ist im Vertrag nichts dazu geregelt.
Wie können wir dann in dieser Sache weiterkommen?
Die Mandanten drängeln schon....
Ist eine nachträgliche Genehmigung durch die Mitgesellschafter denn möglich?
Wir sind hier ein wenig durcheinander, da hier ein Kollege der Meinung ist, dass
dieses nicht möglich wäre.
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In der Gesellschafterversammlung soll auch noch eine Satzungsänderung beschlossen werden.
Ich bin immer noch nicht sicher, ob die Gesellschafter hier am Ort vollmachtlos für die anderen Mitgesellschafter auftreten können und diese dann im
Anschluss vor einem dortigen Notar nachgenehmigen können.
Könnte mir jemand helfen?
Ich bin immer noch nicht sicher, ob die Gesellschafter hier am Ort vollmachtlos für die anderen Mitgesellschafter auftreten können und diese dann im
Anschluss vor einem dortigen Notar nachgenehmigen können.
Könnte mir jemand helfen?
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Wenn die Satzung nichts gegenteiliges aussagt, kann für nicht anwesende Gesellschafter ein Vertreter ohne Vertretungsmacht auftreten. Die Genehmigungserklärung des vertretenen Gesellschafters bedarf nicht der notariellen Beglaubigung. Schriftliche Genehmigung ist ausreichend - auch bei einer Satzungsänderung. Lediglich bei einer Neugründung bedarf die Vollmacht oder Genehmigung der notariellen Form.