Gerichtskosten Handelsregister

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Moli
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#1

28.02.2018, 11:04

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Wir haben von der Gerichtskasse des Amtsgerichts Frankfurt eine Rechnung über 80,00 € bekommen und zwar für die Eintragung einer Sitzverlegung. Die Rechnung ist ausgestellt auf unseren Notar.
Die Firma hat schon unsere Kosten nicht gezahlt. Deshalb haben wir jetzt vermutlich die Rechnung des Handelsregisters bekommen. Ist der Notar wirklich Zweitschuldner, auch wenn er sich nicht für die Kosten verbürgt hat?
Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG Moli
Moli
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#2

28.02.2018, 11:46

Kann mir wirklich keiner helfen?
LG Moli
Martin Filzek
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#3

28.02.2018, 12:17

Wozu die Aufregung wegen läppischer Gerichtskosten von 80 Euro, und 42 Minuten nachdem die Frage eingestellt wurde, wird schon verzweifelt um Hilfe geschrien, ob denn niemand helfen könne. (???).
Ich nehme mal an, dass es sich um Kosten nach der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) handelt. Soweit ich sehe (Lauktien in Korintenberg, GNotKG, Nr. 2104 GV HRegGebV Rn. 16) gilt da für die Frage der Kostenschuldnerschaft auch § 22 Abs. 1 GNotKG, § 27 Nr. 2 GNotKG. Gesetzliche Vertreter, Prozessbevollmächtigte und auch Notare werden danach nicht automatisch Kostenschuldner, siehe Kommentierung z. B. im erwähnten Kommentar Korintenberg von Wilsch § 22 Rn. 7. Eine Übernahmeerklärung des Notars i.S.v. § 27 GNotKG läge auch dann nicht vor, wenn der Notar dem Gericht geschrieben hätte "Kosten bitte von mir erfordern", es würde sich dann nur um eine Bitte zur Zahlungsvermittlung handeln ohne eigene Haftungsübernahme (Wilsch a.a.O. § 27 Rn. 17). Anders jedoch wenn der Notar ausdrücklich geschrieben hätte "Ich verbürge mich für die Kosten" oder "komme für die Kosten auf" oder Ähnliches, was ja in der Regel und in deiner Sachverhaltsschilderung nicht geschehen ist.

Entsprechend würde ich empfehlen, das Gericht kurz auf diese Umstände einer fehlenden eigenen Kostenhaftung des Notars hinzuweisen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Moli
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#4

28.02.2018, 14:51

Danke für die Antwort. Ich hatte deshalb noch einmal nachgefragt, weil ich einen Außentermin hatte und die Angelegenheit vorher gerne erledigt hätte. Ich arbeite nicht im Notariat und habe derzeit wegen Krankheitsausfall niemanden, den ich hier fragen konnte. Naja, ich hab die Akte durchgeblättert und nirgendwo gefunden, dass wir uns für die Kosten verbürgen. Aufregung wegen läppischer 80,00 € ist gut. Unsere Rechnung wurde bisher auch nicht bezahlt.

Vielen Dank.
LG Moli
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