Klauselumschreibung

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POSA
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#1

14.12.2017, 11:36

Wir wurden von der Bank B angeschrieben, eine neue vollstreckbare Ausfertigung einer Grundschuld zu erteilen.

Folgender Hintergrund:
Die Grundschuld wurde für die Bank A eingetragen, nachfolgend abgetreten an die Bank B (die uns angeschrieben hat), Original Abtretungserklärung liegt uns vor. Die Bank B hat wiederum abgetreten an die Bank C, hier wurde nur eine Kopie der Abtretungserklärung, überreicht.

Jetzt bittet uns die Bank B, ihr die neue vollstreckb. Ausfertigung zu erteilen. Von der Bank C liegt uns ein an die Bank B adressiertes Schreiben vor, wonach es der Bank C ausreicht, wenn die neu zu erteilende vollstreckb. Ausfertigung für die Bank B ausgestellt wird.

Meines Erachtens kann ich doch nur für die Bank C die vollstreckbare Ausfertigung ausstellen. Oder sehe ich das falsch??
Was muss ich konkret beachten??

Danke!

P.S.: Die Bank A kann aufgrund der Verjährung des Sachverhaltes keine Bestätigung über den Verbleib/Verlust der seinerzeitigen vollstreckb. Ausfertigung machen.
POSA
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#2

21.12.2017, 05:53

Hat denn so kurz vor Weihnachten niemand einen Tipp für mich??
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