Nutzungs- und Verfügungsbeschränkung

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Susi1811
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#1

29.11.2017, 08:53

Hallöchen! :wink1

Ich bin Neuling (sowohl hier im Forum, als auch im Notariat). Kann mir jemand den Unterschied zwischen einer Nutzungsbeschränkung und einer Verfügungsbeschränkung erklären. Ich muss hier gerade eine Kostenabrechnung erstellen und hänge bei § 50 GNotKG fest. Was genau ist der Unterschied zwischen eingeschränkter Verfügung und eingeschränkter Nutzung. Bei dem vorl. Vertrag ist z.B. Tierhaltung verboten und ledigl. die Errichtung einer Wohneinheit gestattet, darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer bei einer eventl. weiteren Übereignung die enthaltenen Verpflichtungen dem Rechtsnachfolger aufzuerlegen. Verstehe ich das richtig eingeschränkte Nutzung = Verbot Tierhaltung, Erstellung ledigl. einer Wohneinheit und eingeschränkte Verfügung = Auferlegung Verpflichtungen bei Weiterveräußerung ?
Vielleicht hat ja jemand eine einfache logische Erklärung für mich ! :thx
Susi1811 Foren-Praktikant(in) Beiträge: 1Registriert: 27.11.2017, 09:14Beruf: Rechtsanwalts- und NotarfachangestellteSoftware: WinMacs
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#2

29.11.2017, 09:01

Im Korintenberg sind zu § 50 GNotKG - wie ich finde - gute Erläuterungen mit einigen Beispielen genannt.
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