Wie wird ein Ergänzungspfleger bestellt?

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Baffy-JL
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#1

01.11.2017, 21:52

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben einen Grundstücksübertragungsvertrag (Mutter als Eigentümerin überträgt an minderjährige Töchter) mit der Vereinbarung eines Nießbrauchs zu beurkunden. Aufgrund der Vereinbarung des Nießbrauchs wird klar, dass wir einen Ergänzungspfleger benötigen.

Wie bestellt man denn einen Ergänzungspfleger? Wir haben in unserer Urkunde - in der zunächst die Mutter als Übergeberin sowie als Vertreterin ihrer beiden minderjährigen Kinder auftritt - folgende Formulierung aufgenommen:

"Die Vertragsteile bevollmächtigen den Notar für sie die Bestellung eines Ergänzungspflegers anzuregen, sodann den Bestallungsausweis von ihm entgegenzunehmen und hierüber befreit von § 181 BGB eine Eigenurkunde zu errichten. In der Aushändigung des Bestallungsausweises an den Notar liegt die Nachgenehmigung des als Pfleger vorgesehenen Beteiligten zu den heute von ihm abgegebenen Erklärungen in seiner künftigen Eigenschaft als Ergänzungspfleger."

Muss die Anregung begründet werden? Eine Ausfertigung erhält dann das Familiengericht oder das Gericht des Wohnortes der minderjährigen Kinder? :roll:

Muss zusätzlich zum Ergänzungspfleger auch die familiengerichtliche Genehmigung eingeholt werden?

Ihr seht, ich komme gerade nicht weiter. Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank im voraus und viele Grüße

Baffy-JL :wink1
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