Wohnungskauf in Urkundenrolle

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refaoyten
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#1

23.10.2017, 09:02

Guten Morgen,

wir diskutieren hier gerade, wie ein Kaufvertrag über eine Wohnung in die Urkundenrolle eingetragen werden muss (Chef ist noch nicht so lange Notar).

Meinung 1: "Grundstückskaufvertrag nebst Auflassung" (weil Miteigentumsanteil am Grundstück besteht);
Meinung 2: "Kaufvertrag nebst Auflassung" (weil kein Grundstück veräußert wird)
Meinung 3: "Wohneigentum Kaufvertrag mit Auflassung" (bei RA Micro nachgeguckt)

Wie tragt ihr diese Verträge in die Urkundenrolle ein?

Vielen Dank im voraus :)
Martin Filzek
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#2

23.10.2017, 11:18

Variante 3 ist am richtigsten, wobei ich persönlich die beiden erstgenannten Hauptworte zu "Wohnungseigentums-Kaufvertrag" zusammen setzen würde. Aber wer geringfügig anderes schreibt oder Variante 1 oder 2 wählt, begeht keine Todsünde, die zur sofortigen Amtsenthebung führen würde, sind ja nur Formalien nach § 8 DONot, vgl. jedoch Kommentierung Weingärtner in Weingärtner/Gassen/Sommerfeldt, DONot Berufsrecht, Kosten, elektronischer Rechtsverkehr, 13. Aufl. 2017 (siehe Buchbesprechung Blaeschnke in MittBayNot 2017, 489) bei § 8 Rn. 16: "... Auch die Bezeichnung "Kaufvertrag" ist zu neutral; es muss - wie im Muster (s. Rdn. 12) zu UR. ... präzise heißen: "Grundstückskaufvertrag. Die Bezeichnung "Ergänzungsvertrag" ist zu farblos, es muss z. B. heißen: "Ergänzungs- oder Zusatzvertrag zum Grundstückskaufvertrag. ..." (auszugsweise zitiert zu einem Beispiel, bei dem es natürlich um einen Grundstückskaufvertrag ging).

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refaoyten
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#3

24.10.2017, 09:52

Wir suchen die Kommentierung mal heraus und sehen uns das an. Ansonsten werden wir Variante 3 nehmen. Haben mal ein bisschen in anderen Kanzleien herumgefragt - das macht wirklich jeder anders. Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!
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