Hallo zusammen:
Sachverhalt:
Vater schuldet Sohn und Mutter Geld. Es wird ein Schuldanerkenntnis gemacht.
Vater verstirbt. Über sein Vermögen ist ein Insolvenzverfahren anhängig. Sohn und Mutter haben Erbe ausgeschlagen.
Sohn möchte jetzt eine neue vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses haben, weil die erste beim Wasserschaden zerstört wurde.
Was mach ich nun? Vater kann ich ja nicht mehr fragen ob die Forderung noch existiert
Weitere vollstreckbare Ausfertigung
- paralegal6
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Was willst du denn damit, hättest im InsV anmelden müssen.
- Plumbum
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Sie wollen die vollstreckbare Ausfertigung um das im InsoV anzumelden!
Wir haben das Schuldanerkenntnis beurkundet. Von uns wollen sie die Ausfertigung. Nur ich kann ja nicht mehr prüfen ob die Forderung noch besteht. Schuldner ist verstorben
Wir haben das Schuldanerkenntnis beurkundet. Von uns wollen sie die Ausfertigung. Nur ich kann ja nicht mehr prüfen ob die Forderung noch besteht. Schuldner ist verstorben
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
- paralegal6
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Die können das auch so anmelden und versichern, dass sie die vollstreckbare verloren haben.
In 733 steht ferner es kann der Schuldner gehört werden, nicht dass er muss
In 733 steht ferner es kann der Schuldner gehört werden, nicht dass er muss