Prüfung durch das Grundbuchamt

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Stromberg
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#1

26.09.2017, 16:02

Guten Tag,

ich habe eine allgemeine Frage:

Macht Ihr es auch ab und an, dass Ihr Anträge, von denen weder Ihr noch Euer Notar genau wisst, ob die Formulierung etc. richtig ist, diesen zur Prüfung beim Grundbuchamt/Nachlassgericht einreicht und anfragt, ob er so gestellt werden kann? Ich habe nämlich festgestellt, dass Anträge bei einem Grundbuchamt glatt durchgehen und beim anderen Grundbuchamt - mit der gleichen Formulierung - beanstandet werden.....

Danke und Gruß
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Plumbum
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#2

27.09.2017, 18:12

Hallo :)

ich mache es meistens so, dass ich mich vorab mit dem zuständigen Rechtspfleger telefonisch in Verbindung setze, wenn ich nicht genau weiß, ob es so geht oder es verschieden gehandhabt wird. Die meisten sind sehr nett und helfen gerne!
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Stromberg
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#3

28.09.2017, 06:48

Ja, genau. Bei denen ich vorher weiß, dass sie gerne helfen, mache ich das auch so. Aber es gibt eben auch andere und manchmal ist das Thema so komplex, dass ein Telefonat, was meistens ja auch aufgrund des Stresses bei vielen Grundbuchämtern nicht gut ankommt, nicht ausreicht....
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