Löschungsbewilligung

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Alegría
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#1

30.08.2017, 15:43

Hallo alle zusammen, ich weiß nicht ob die Rubrik richtig ist. Folgende Sache: Unsere Mandantin hat ein paar Immobilien auf denen noch Grundschulden eingetragen sind, die jedoch nicht mehr valutieren. Ich soll jetzt die Banken anschreiben und um Übersendung der jeweiligen Löschungsbewilligung ersuchen. Hat mir jemand zufällig ein Muster für ein solches Anschreiben? Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Liebe Grüße
Stromberg
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#2

30.08.2017, 16:09

Hallo,

ich kann Dir nur sagen, wie ich es seit Jahren mache:


in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich mit, dass ?? ??das im oben genannten Grundbuch eingetragene Hausgrundstück lastenfrei ?? verkauft und mich mit der Lastenfreistellung beauftragt hat??ben.

Ich darf um Übersendung der Löschungsunterlagen für d?? zu Ihren Gunsten in
Abt. III unter lfd. Nr. ?? eingetragene?? Recht?? über € ?? und Aufgabe der Restvaluta per ?? zu treuen Händen bitten.


und wenn die Rechte, wie bei Dir , nicht mehr valutieren, schreibst Du einfach:

Ich darf um Übersendung der Löschungsunterlagen für d?? zu Ihren Gunsten in
Abt. III unter lfd. Nr. ?? eingetragene?? Recht?? über € ?? bitten.
Alegría
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#3

30.08.2017, 16:13

Super. Klingt gut. Vielen Dank. Mein Chef hat mir aufgeschrieben "Löschungsbewilligung in beglaubigter Form beantragen". Erhält ihr auch immer eine beglaubigte Löschungsbewilligung?

Sorry für die weiterführenden Fragen. Mein Chef selbst ist im Urlaub und ich soll das während seiner Abwesenheit erledigen.
Martin Filzek
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#4

30.08.2017, 21:18

Das werden die Banken, die ja dauernd solche Erklärungen abgeben müssen, in der Regel schon wissen, dass sie beglaubigt sein müssen oder sonst die Form des § 29 GBO erfüllen müssen (also z. B. von Sparkassen oder anderen, die Siegel führen dürfen, dann mit dem eigenen Siegel versehen zu erteilen sind).
Könntest also dazu schreiben "in der Form des § 29 GBO", um es noch sicherer zu machen, wird aber auch ohne das klappen, denn unbeglaubigt bzw. ohne eigenes Siegel wird keine professionelle Bank etwas zurück schicken (99,99 %ig).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Stromberg
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#5

31.08.2017, 06:49

Es gibt ja einige Banken/Sparkassen, die siegelungsberechtigt sind. Die nehmen immer ein sogenanntes "Siegelungsentgelt". Ich hbe jetzt von einem Mandanten erfahren, dass er dagegen angeht, weil siegelungsberechtigte Banken/Sparkassen dafür nichts nehmen dürfen....

Er wird mich informieren, wenn er ein Ergebnis hat.
Alegría
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#6

31.08.2017, 09:18

Perfekt. Vielen Dank für eure Hilfe. Ihr seid die Besten!
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