Erteilung Zweitausfertigung Erstausfertigung widerrufen?
Verfasst: 02.08.2017, 12:24
Hallo Ihr Lieben,
wir haben einen Eintragungsantrag ans Gericht gestellt und dabei die Erstausfertigung eines Vertrages mit eingereicht.
Nun ist diese aber auf dem Postweg "abhanden" gekommen, wie auch immer, ein Fehler in der Verteilung bei Gericht, oder bei uns im Büro, dies ist nicht nachvollziehbar.
Die erste Ausfertigung war auch dem zuständigen Grundbuchamt erteilt.
Nun habe ich eine zweite Ausfertigung erteilt, wieder dem Grundbuchamt.
Muss ich außer einem entsprechendem Vermerk zur Urkunde noch etwas beachten, evtl. die erste Ausfertigung widerrufen, wenn ja gegenüber wem?
wir haben einen Eintragungsantrag ans Gericht gestellt und dabei die Erstausfertigung eines Vertrages mit eingereicht.
Nun ist diese aber auf dem Postweg "abhanden" gekommen, wie auch immer, ein Fehler in der Verteilung bei Gericht, oder bei uns im Büro, dies ist nicht nachvollziehbar.
Die erste Ausfertigung war auch dem zuständigen Grundbuchamt erteilt.
Nun habe ich eine zweite Ausfertigung erteilt, wieder dem Grundbuchamt.
Muss ich außer einem entsprechendem Vermerk zur Urkunde noch etwas beachten, evtl. die erste Ausfertigung widerrufen, wenn ja gegenüber wem?