Hallo, habe folgendes Problem:
Es soll ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden für Herrn X. Dieser möchte, dass das Vorkaufsrecht nach seinem Tod der Tochter Y zusteht. Ist sowas möglich, kann das im Grundbuch eingetragen werden? Und kann man schreiben, Herr Müller räumt Herrn X und nach seinem Tode der Tochter Y ein Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall ein....und bewilligt und beantragt die Eintragung? Oder ist sowas gar nicht möglich. Habe keine Idee und habe auch nirgend ein Muster gefunden. Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vorkaufsrecht für dritte Person nach dem Tod
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Ich bin mir sich ganz sicher, aber ich hatte so einen ähnlichen Fall schon mal mit einer Vormerkung (Suksessivberechtigung schimpft sich das wohl), und ich meine, dass es nicht geht.
Kannst du nicht zwei Vorkaufsrecht eintragen lassen und dann das zweite aufschiebend bedingt auf den Tod des Vaters? Wäre jetzt meine erste Idee
Kannst du nicht zwei Vorkaufsrecht eintragen lassen und dann das zweite aufschiebend bedingt auf den Tod des Vaters? Wäre jetzt meine erste Idee