Auflassungsvormerkung - Sicherungshypothek
Verfasst: 04.07.2017, 15:27
Guten Tag,
es wurde ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung beurkundet, die Auflassungsvormerkung zugunsten der Käufer wurde eingetragen.
Der Bauherr der zu bauenden Eigentumswohnungen ging pleite, die Handwerker haben in den jeweiligen Wohnungsgrundbüchern - u.a. auch bei unserem Käufer - eine Bauhandwerker-Sicherungshypothek eintragen lassen, ohne unsere Kenntnis und ohne Kenntnis der neuen Eigentümer.
Das Grundbuchamt schickt mir jetzt die Umschreibungsnachricht auf die neuen Eigentümer mit dem Bemerken, dass die Auflassungsvormerkung wegen vorhandener Zwischeneintragung in Abt. III nicht erfolgt ist.
Die Sicherungshypothek steht zwar NACH der AV, aber wie bekommt man das Recht in Abt. III jetzt raus?
Muss ich gegen den Gläubiger klagen auf Löschung?
Wie so oft......... das erste Mal .......
Danke
es wurde ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung beurkundet, die Auflassungsvormerkung zugunsten der Käufer wurde eingetragen.
Der Bauherr der zu bauenden Eigentumswohnungen ging pleite, die Handwerker haben in den jeweiligen Wohnungsgrundbüchern - u.a. auch bei unserem Käufer - eine Bauhandwerker-Sicherungshypothek eintragen lassen, ohne unsere Kenntnis und ohne Kenntnis der neuen Eigentümer.
Das Grundbuchamt schickt mir jetzt die Umschreibungsnachricht auf die neuen Eigentümer mit dem Bemerken, dass die Auflassungsvormerkung wegen vorhandener Zwischeneintragung in Abt. III nicht erfolgt ist.
Die Sicherungshypothek steht zwar NACH der AV, aber wie bekommt man das Recht in Abt. III jetzt raus?
Muss ich gegen den Gläubiger klagen auf Löschung?
Wie so oft......... das erste Mal .......
Danke