Vollmacht für Angestellte fehlt
Verfasst: 23.04.2017, 17:48
Guten Tag,
ich bräuchte bitte Eure Hilfe/Euren Rat:
Es ist ein Kaufvertrag beurkundet worden, in dem für eine Erbengemeinschaft eine Person auftritt aufgrund nachzureichender Genehmigungserklärungen. Die Auflassung soll erklärt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Normalerweise kommt dann die Vollmacht für Angestellten, u.a. auch die Auflassung zu erklären. Die fehlt in dem Kaufvertrag.
Der Notar hat allerdings Vollmacht von den Vertragsparteien bekommen, den Vertrag zu ändern, berichtigen, ergänzen usw.
Das tut er, in dem er in einer Eigenurkunde den Vertrag hinsichtlich der Angestellten-Vollmacht ergänzt.
Nun schicke ich den Vertretenen den Entwurf einer Genehmigungserklärung, in der u.a. auch die erteilten Vollmachten bestätigt werden. Es ist ja aber nur im Kaufvertrag die Notarvollmacht drin, sonst keine andere.
Muss ich in der Genehmigungserklärung jetzt explizit auf die Eigenurkunde verweisen, in der ja quasi "noch eine Vollmacht" erteilt wurde?
Meine Angst ist, dass das Grundbuchamt die Änderungsurkunde des Notars nicht als ausreichend für die von der Angestellten erklärte Auflassung ansieht....
ich bräuchte bitte Eure Hilfe/Euren Rat:
Es ist ein Kaufvertrag beurkundet worden, in dem für eine Erbengemeinschaft eine Person auftritt aufgrund nachzureichender Genehmigungserklärungen. Die Auflassung soll erklärt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Normalerweise kommt dann die Vollmacht für Angestellten, u.a. auch die Auflassung zu erklären. Die fehlt in dem Kaufvertrag.
Der Notar hat allerdings Vollmacht von den Vertragsparteien bekommen, den Vertrag zu ändern, berichtigen, ergänzen usw.
Das tut er, in dem er in einer Eigenurkunde den Vertrag hinsichtlich der Angestellten-Vollmacht ergänzt.
Nun schicke ich den Vertretenen den Entwurf einer Genehmigungserklärung, in der u.a. auch die erteilten Vollmachten bestätigt werden. Es ist ja aber nur im Kaufvertrag die Notarvollmacht drin, sonst keine andere.
Muss ich in der Genehmigungserklärung jetzt explizit auf die Eigenurkunde verweisen, in der ja quasi "noch eine Vollmacht" erteilt wurde?
Meine Angst ist, dass das Grundbuchamt die Änderungsurkunde des Notars nicht als ausreichend für die von der Angestellten erklärte Auflassung ansieht....