Guten Abend,
ich habe eine kurze Frage zu § 17 Abs. 2a BeurkG:
Ich habe einen Vertragsentwurf zwischen einer Privatperson und und der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Greift da auch die Vorschrift des § 17 Abs. 2a BeurkG?
Vielen Dank
§ 17 Abs. 2a BeurkG
- Manfred Fisch
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Ja, auf jeden Fall (Eylmann/Vaasen, 4. Aufl., § 17 Rz. 43 am Ende)