Hallo,
ich bin mir gerade unschlüssig und finde keine richtige Lösung:
Ich habe die LB für ein Recht Abt. II für zwei Berechtigte vorzubereiten; ein berechtigter unterliegt der gesetzlichen Betreuung. Insoweit ist die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.
Ist hier die Aufnahme einer Doppelvollmacht sinnvoll/notwendig?
Irgendwie tendiere ich dazu, aber so wirklich was finden kann ich nicht.
LG