Hallo,
im Notariat kenn ich mich leider so gut wie gar nicht aus. Die Gegenseite hat eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen. Nun haben sich die Parteien geeinigt. Uns liegt nun die notarielle Löschungsbewilligung der Gegenseite vor. Meine Frage jetzt: Wie geht´s weiter? Muss unser Mandant einen Antrag auf Löschung stellen und diesen auch von einem Notar beglaubigen lassen oder kann man die Löschungsbewilligung einfach bei Gericht mit einem Anschreiben einreichen?
Danke.
LÖschungsbewilligung/-Antrag
- AnjaZ
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Der Eigentümer der Immobilie muss einen Löschungsantrag stellen. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt werden.
Löschungsbewilligung und -antrag müssen dann zusammen an das Grundbuchamt geschickt werden, was in der Regel durch den Notar erfolgt.
Löschungsbewilligung und -antrag müssen dann zusammen an das Grundbuchamt geschickt werden, was in der Regel durch den Notar erfolgt.
Gruß Anja
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Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
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