Eigentümergrundschuld löschen lassen

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Stromberg
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#1

18.10.2016, 09:32

Guten Morgen,

habe wieder ein von mir nicht lösbares Problem:

In einem Wohnungsgrundbuch ist in Abt. III eine Eigentümergrundschuld eingetragen für Herrn X.
Herr X ist verstorben, alle Erben (außer die Ehefrau) haben die Erbschaft ausgeschlagen. Diese hat die Wohnung geerbt und zwischenzeitlich an die gemeinsame Tochter überlassen, zusammen mit der eingetragenen Eigentümergrundschuld, die sich Herr X zu Lebzeiten hat eintragen lassen. Warum auch immer. Ich glaube, das hatte finanzielle Hintergründe.

Nun will die Tochter (Mutter ist verstorben) die Wohnung verkaufen und will diese Eigentümergrundschuld löschen lassen.

Wir haben einen Beschluss erwirkt, in dem festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land S-H, endvertreten durch das Dienstleistungszentrum Personal - Fiskalerbschaften, nicht vorhanden ist.
Gründe: Über das Vorhandensein einer Verfügung von Todes wegen ist nichts bekannt.
Andere gesetzliche Erben als der Fiskus konnten trotz öffentlicher Aufforderung nicht ermittelt werden.

Ich habe jetzt das Land S-H angeschrieben und um Übersendung der Löschungsunterlagen gebeten.

Nun fordert das Land S-H einen Nachweis darüber, dass die Eigentümergrundschuld getilgt wurde bzw. wie hoch der Restbetrag ist.
Sofern kein Beleg vorhanden ist, ist das Land S-H gehalten, die Forderung von ................ € nebst Zinsen für die unbekannten Erben geltend zu machen.


Ist das korrekt? Wie soll eine Zahlung nachgewiesen werden?
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