Als neues Foren-Mitglied möchte ich erst einmal alle begrüßen
Ich bin seit kurzem wieder im Notariatsbereich tätig und benötige dringend Hilfe.
Fall:
A ist Alleiniger Gesellschaft der XY GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,00 €. Bei Gründung wurde 1 Aneil über 5.000,00 € in bar erbracht, der Rest durch Waren und Sacheinlagen die in der Gründungsurkunde durch eine entsprechende Urk. genau aufgeführt wurde. Der beurkundendete Notar hat eine Liste über 1 Anteil in Höhe von 25.000,00 € eingereicht.
Frage: müssten nicht 2 Geschäftanteile bestehen
Jetzt kommt A zu uns und sagt, dass er diese 25.000,00 € aufteilen will in 2 Anteile = 13.500,00 € und 11.500,00 €. Den Anteil über 11.500,00 € verkauft er an B.
Der Kaufpreis über 11.500,00 € sollte in Raten gezahlt werden; dies konnte mein Chef jedoch wegen der aufschiebenden Bedingung den Vertragsparteien ausreden.
B soll jetzt eine Bankbürgschaft erbringen. Die Vertragsparteien wünschen jetzt noch ein gegenseitiges Vorkaufsrecht.
Frage: wie muss ich das formulieren; reicht es aus wenn ich folgende schreiben?
" Die Erschienenen räumen sich ein gegenseitiges Vorkaufsrecht an den von ihnen gehaltenen Geschäftsanteilen für jeden Verkaufsfall und auch für den Todesfall ein. Dieses Recht ist jeweils unbefristet". Oder muss ich die Geschäftswerte für das Vorkaufsrecht beziffern
Vielen Dank für Antworten
Vorkaufsrecht für GmbH-Anteil
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