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Abtretung Auflassungsanspruch

Verfasst: 04.10.2016, 18:46
von Ramona A.
Hallo,
ich habe einen Grundstückskaufvertrag, A hat an B verkauft. Es wurde eine Auflassungsvormerkung im GB eingetragen. B bekommt den Kaufpreis nicht zusammen, kennt aber C, der kaufen will.
Im normalen pro cedere müsste der Vertrag A an B aufgehoben werden und ein neuer Kaufvertrag A an C geschlossen werden.
Ich habe aber jetzt gelesen, dass es auch die Möglichkeit gibt, dass B seinen Auflassungsanspruch an C abtritt und C damit zum Käufer von A wird.
Was müsste ich denn bei dieser Vorgehensweise beachten?? Wo liegt das Risiko? Muss A dann auch mitwirken oder wäre das nur eine Sache zwischen B und C?