Abtretung Auflassungsanspruch

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Ramona A.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 324
Registriert: 02.06.2016, 10:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

04.10.2016, 18:46

Hallo,
ich habe einen Grundstückskaufvertrag, A hat an B verkauft. Es wurde eine Auflassungsvormerkung im GB eingetragen. B bekommt den Kaufpreis nicht zusammen, kennt aber C, der kaufen will.
Im normalen pro cedere müsste der Vertrag A an B aufgehoben werden und ein neuer Kaufvertrag A an C geschlossen werden.
Ich habe aber jetzt gelesen, dass es auch die Möglichkeit gibt, dass B seinen Auflassungsanspruch an C abtritt und C damit zum Käufer von A wird.
Was müsste ich denn bei dieser Vorgehensweise beachten?? Wo liegt das Risiko? Muss A dann auch mitwirken oder wäre das nur eine Sache zwischen B und C?
Antworten