Hallo, ich komme hier nicht weiter und hoffe auf Hilfe
Folgender Fall:
Ehefrau u. Ehemann sind zu je ½ Anteil Eigentümer am Objekt A (Verkehrswert ins. 240.000,00 €)
Ehefrau ist zu ½ Anteil Eigentümerin (gemeinsam mit Geschäftspartner von Ehemann) am Objekt B,
Verkehrswert auch hier insges. 240.000,00 €)
Objekt A sichert Verbindlichkeiten der Ehefrau u. des Geschäftspartners auf Objekt B.
(abgesichert durch Grundschuld, Darlehnsvaluta insges. 192.020,00 €, 1/2 Anteil somit 96.010,00 €).
Im Rahmen einer Trennungs-u. Scheidungsfolgenvereinbarung werden wechselseitige Grundstücksübertragungen vorgenommen:
Ehefrau überträgt auf Ehemann ihren ½ Anteil am Objekt B (120.000 EUR)
Ehemann übernimmt Darlehnsvaluta (1/2 Anteil 96.010,00 EUR)
Ehefrau übernimmt die noch eingetragene Grundschuld zunächst dinglich, Löschungsbewilligung wurde angefordert.
(Im Anschluss ist die Umfinanzierung und eine Neueintragung der Grundschuld durch Ehemann u. Geschäftspartner auf Objekt B erfolgt.)
Ehemann überträgt auf Ehefrau seinen ½ Anteil am Objekt A (120.000 EUR)
Ehefrau zahlt an Ehemann für die Übertragung des Objektes sowie sonstiger evtl. Ausgleichsansprüche aus dem Zugewinn einen Betrag von 65.000,00 EUR.
Wie ist dies nun hier zu bewerten?
Leistungen Ehefrau
Übertragung ½ Anteil Objekt B, Verkehrswert 120.000 EUR
Ausgleichszahlung 65.000 EUR = 185.000EUR
gegenüber
Leistungen Ehemann
Übertragung ½ Anteil Objekt A, Verkehrswert 120.000 EUR
Übernahme von Verbindlichkeiten 96.010 EUR = 216.010 EUR
Wären die 216.010 EUR dann mein Wert für die wechselseitigen Übertragungen?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Chef drängelt wegen Kostenabrechnung.
Scheidungsfolgenvereinb.-wechselseit. Grundstücksübertragung
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