Nachverpfändung

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sippi72

#1

01.09.2016, 13:34

Hallo, stehe vor folgendem Problem.

in Abt. III ist eine GS (1) für Bank A eingetragen (1994).
Ein Teilbetrag soll jetzt an Bank B abgetreten werden. Ist noch nicht im Grundbuch vollzogen.

Bank B hat zwischenzeitlich festgestellt, dass zwei Flurstücke nachbelastet werden müssen, da GS sonst wertlos.
Haben jetzt Auftrag für Nachverpfändung erhalten.

Meine Frage: Seht ihr es auch so, dass die Nachverpfändung der beiden Flurstücke erst für die GS (1) für Bank A erfolgen sollte und danach erst die Abtretung grundbuchlich vollzogen werden soll?
Oder ist eine Nachverpfändung bezüglich eines abgetretenen Teilbetrages möglich?

Ich hatte so einen Fall noch nicht und habe auch in den hier vorliegenden Formularbüchern nichts passendes gefunden. Auch bei Schöner/Stöber werde ich aus den Ausführungen diesbezüglich nicht schlauer :sad:

In der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann
v G die Steffi :roll:
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