Mietkaufvertrag

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Stromberg
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#1

05.07.2016, 15:21

Guten Tag,

ich habe für meine Verhältnisse etwas kompliziertes vorzubereiten und bräuchte Hilfe:

VK verkauft an Käufer ein Objekt zum Preis von 42.000,00 € und gibt den Käufern für Renovierungen usw. noch 23.300 € als Darlehen. Beides zusammen (65.300 €) sollen mtl. mit 325 € zurückgezahlt werden (!) Jetzt suche ich einen Mustervertrag. Ich habe den Kersten-Bühling (leider nur). Es müsste wohl ein Kaufvertrag i.V.m. Grundschuldbestellung sein, denke ich.
Das Eigentum soll aber jetzt schon umgeschrieben werden mit einer Rückauflassungsvormerkung für Verkäufer, falls Käufer mit 3 Raten in Verzug gerät.....


Hilfe......
fury02
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#2

05.07.2016, 22:09

Ist der Grundbesitz denn unbelastet , so dass die erste Rangstelle erreicht werden kann?
Ich meine, dass die Auflassungsvormerkung nicht ausreicht und würde noch eine Restkaufgeldhypothek eintragen lassen. Die Zahlungsmodalitäten müssten dann in einem Paragraphen ausgearbeitet werden.
Stromberg
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#3

06.07.2016, 06:53

Guten Morgen,

nein, der Grundbesitz ist nicht unbelastet, sollen aber nicht mehr valutieren....
Ich habe jetzt eine Rückauflassungsvormerkung und eine Restkaufgeldhypothek mit aufgenommen.
Die letzte Rate ist 2040 fällig. Wir müssen dann wohl tatsächlich (ich nicht mehr) den Vorgang so lange aufbewahren, oder?

Was ist, wenn der Notar irgendwann den "Notar" abgeben muss und die Akten nach Auflösung des Notariats zum Gericht gehen.....?
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Whoville
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#4

06.07.2016, 07:20

Guten Morgen! :-)

Deine Überschrift verwirrt... ;-) Es scheint ja doch kein Mietkaufvertrag zu sein.

Wenn das Eigentum umgeschrieben wird, ist es doch egal, wie lange die Ratenzahlung läuft. Der Verkäufer ist zur Sicherheit im Grundbuch eingetragen und hat durch die Grundschuldbestellung einen Titel.
Was mit dem Chef und euren Akten passiert, ist dann nicht wichtig. Für euch ist die Sache mit Umschreibung erledigt. Der Käufer (bzw. seine Erben) müsste dann in 24 Jahren Löschungsbewilligung für die Hypothek und die RAV erteilen.
Die Urkunden des Notars bleiben in dauerhafter Verwahrung. Beim Landgericht kann man auch erfragen, wer erst Verwalter/Verweser des Notars war und ob die Urkunden beim Gericht liegen. Und beim Gericht können die Urkunden dann eingesehen werden, die Akten selbst werden dann ja eh zu gegebener Zeit vernichtet. (Die Parteien sollten sämtliche Unterlagen dann sehr gut aufbewahren).
fury02
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#5

06.07.2016, 11:01

Im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages würde ich in jedem Fall darauf drängen, dass die vorrangigen Rechte auch gelöscht werden, damit der Verkäufer mit seinem Grundpfandrecht an die erste Rangstelle kommt. Wenn der Käufer die eingetragenen Rechte übernimmt, nach Eigentumsumschreibung für weiteren Finanzierungen aber neu valutiert, steht dein jetziger Verkäufer ziemlich im Regen. Würde ich nicht riskieren wollen.
Im übrigen ist für dich die Sache mit Eigentumsumschreibung erledigt. Die Löschungsbewilligung -/antrag muss dann irgendwann frei erklärt werden.
Stromberg
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#6

06.07.2016, 14:47

Ich danke Euch
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