Auflassungsvormerkung bei fehlender Genehmigung VK
Verfasst: 27.05.2016, 08:05
hallöchen,
ich habe da mal ne blöde Frage, stehe mir manchmal selbst bisschen im Weg..
Ich hab nen KV, der Verk. muss noch genehmigen... wurde durch Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten. Kann ich dann die AV schon eintragen lassen? Oder erst mit der Genehmigung des VK?
schonmal..
LG
sim
ich habe da mal ne blöde Frage, stehe mir manchmal selbst bisschen im Weg..
Ich hab nen KV, der Verk. muss noch genehmigen... wurde durch Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten. Kann ich dann die AV schon eintragen lassen? Oder erst mit der Genehmigung des VK?
schonmal..
LG
sim