Auflassungsvormerkung bei fehlender Genehmigung VK

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sim222
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#1

27.05.2016, 08:05

hallöchen, :wink1

ich habe da mal ne blöde Frage, stehe mir manchmal selbst bisschen im Weg.. :kopfkratz

Ich hab nen KV, der Verk. muss noch genehmigen... wurde durch Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten. Kann ich dann die AV schon eintragen lassen? Oder erst mit der Genehmigung des VK?

:oops: :oops: :oops:

:thx schonmal..

LG
sim
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Whoville
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#2

27.05.2016, 08:29

Guten Morgen,

ohne Genehmigung wird nicht eingetragen. Es fehlt ja noch die Bewilligung des Eigentümers.
sim222
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#3

27.05.2016, 08:33

:thx

mir war auch so... aber hier ists gerade bissschen wirr,... da war ich auch gleich verwirrt... :roll:
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#4

27.05.2016, 08:38

Gerne! Ja, das kenn ich... :-)
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