Huhu liebe Leute
und zwar habe ich folgendes Problem:
Es wurde ein Kaufvertrag bzgl. des Verkaufs von Miteigentumsanteilen beurkundet. Müssen nun noch weitere im Grundbuch stehende Personen diesen genehmigen oder mit aufgeführt werden? Wenn ja, was kann man tun, wenn der Vertrag schon beurkundet wurde? Reicht eine Genehmigung der anderen Miteigentümer am Grundstück?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Nichtaufnahme von Grundbucheigentümern im Kaufvertrag
- Whoville
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Verstehe ich das richtig, dass nicht alle Eigentümer bei dem Verkauf mitgewirkt haben? Oder stehen in Abt. II / Abt. III noch Berechtigte/Gläubiger?
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Nicole91, Deine Angaben sind etwas sehr knapp, um präzise helfen zu können.
Wenn nur ein Miteigentumsanteil (an einem Grundstück) verkauft werden soll, ist der Vertrag nur zwischen dem entsprechenden Miteigentümer und dem Käufer zu beurkunden. Die übrigen Miteigentümer haben mit dem Vertrag nichts zu tun und sind daher in keiner Weise einzubeziehen.
Wenn nur ein Miteigentumsanteil (an einem Grundstück) verkauft werden soll, ist der Vertrag nur zwischen dem entsprechenden Miteigentümer und dem Käufer zu beurkunden. Die übrigen Miteigentümer haben mit dem Vertrag nichts zu tun und sind daher in keiner Weise einzubeziehen.