Adressenänderung Vereinsvorstand

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Notariatsoldie
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#1

09.05.2016, 15:33

Liebe Mitstreiter,

ich bitte um Hilfe. Im Zuge einer Vereinsregisteranmeldung ist dem Rechtspfleger - aufgrund unseres Unterschriftsbeglaubigungsvermerkes aufgefallen, dass ein Vorstandsmitglied von A nach B umgezogen ist und fordert eine entsprechende Anmeldung über die Änderung des Wohnortes des Vorstandsmitgliedes. Mir ist nicht bekannt, dass solche Veränderungen angemeldet werden müssen. Auf meine Anfrage teilte der Rechtspfleger mit, dass die Verpflichtung zur Anmeldung "aus § 67 Abs. 1 Satz 1 BGB und der analogen Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 3 PartGG" abgeleitet wird.

Ich habe in den einschlägigen Formularbüchern nichts darüber gefunden. Meine Frage: Kann der Rechtspfleger die Anmeldung fordern?
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