Hallo zusammen,
wir sollen hier einen Grundstücksübertragungsvertrag beurkunden, wo der Vater auf seine minderjährige Tochter ein Grundstück überträgt. Ein Ergänzungspfleger wurde bereits vom Gericht bestellt.
Nun soll die Beurkundung wohl ohne den Ergänzungspfleger stattfinden, da dieser an dem Termin verhindert ist und die Urkunde nachträglich genehmigen. Meine Frage ist jetzt, ob das überhaupt geht.
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße,
noto-fee
Vertretung eines Ergänzungspflegers
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Die Vertretung des Ergänzungspflegers ist grundsätzlich zulässig. Zur Wirksamkeit des Vertrages bedarf es der Genehmigung des Ergänzungspflegers und der rechtskräftigen Genehmigung des Familiengerichts.