Handelsregisteranmeldung

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Vivanja
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#1

15.03.2016, 15:34

Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich hab mal wieder ein paar Fragen zur HR-Anmeldung. Müssen die Unterschriften unter der Anmeldung zwingend beglaubigt werden?

Und wie sieht es mit dem Geschäftswert aus: Ich habe eine GmbH nach Musterprotokoll gegründet. (Keine UG!) - Stammkapital 25.000,00 €.

Ist der Geschäftswert 25.000,00 EUR oder 30.000,00 EUR????

Lieben Dank für Eure Antworten.

LG Vivanja
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Notariatsoldie
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#2

15.03.2016, 21:03

Unterschriftsbeglaubigung unter Handelsregisteranmeldungen ist zwingend erforderlich.
Geschäftswert: 25 000 EUR nach § 105 Abs. 6 Nr. 1 GNotKG
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