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Voraussetzung für die Eintragung von Auflassungsvormerkunge

Verfasst: 19.02.2016, 08:20
von Stromberg
Guten Morgen,


ich habe einen Kaufvertrag mit einem minderjährigen Verkäufer, für den eine Ergänzungspflegerin bestellt wurde. Der rechtskräftige Beschluss liegt nunmehr vor.

Meine Frage: kann die Rechtspflegerin beim Grundbuchamt die Eintragung der beantragten Auflassungsvormerkung vom Vorliegen der rechtskräftigen familiengerichtlichen Genehmigung abhängig machen?


Danke und Gruß

Re: Voraussetzung für die Eintragung von Auflassungsvormerku

Verfasst: 19.02.2016, 08:59
von Knuddel
Guten Morgen,

da der Verkäufer minderjährig ist wird sie das ganz bestimmt tun und auf die rechtkräftige Genehmigung warten. Der Verkäufer beantragt ja die Eintragung der Vormerkung. ;)

Re: Voraussetzung für die Eintragung von Auflassungsvormerku

Verfasst: 19.02.2016, 10:05
von AnjaZ
Ich stimme meiner Vorrednerin zu.

Re: Voraussetzung für die Eintragung von Auflassungsvormerku

Verfasst: 19.02.2016, 11:47
von Stromberg
Okay, vielen Dank.