Voraussetzung für die Eintragung von Auflassungsvormerkunge
Verfasst: 19.02.2016, 08:20
Guten Morgen,
ich habe einen Kaufvertrag mit einem minderjährigen Verkäufer, für den eine Ergänzungspflegerin bestellt wurde. Der rechtskräftige Beschluss liegt nunmehr vor.
Meine Frage: kann die Rechtspflegerin beim Grundbuchamt die Eintragung der beantragten Auflassungsvormerkung vom Vorliegen der rechtskräftigen familiengerichtlichen Genehmigung abhängig machen?
Danke und Gruß
ich habe einen Kaufvertrag mit einem minderjährigen Verkäufer, für den eine Ergänzungspflegerin bestellt wurde. Der rechtskräftige Beschluss liegt nunmehr vor.
Meine Frage: kann die Rechtspflegerin beim Grundbuchamt die Eintragung der beantragten Auflassungsvormerkung vom Vorliegen der rechtskräftigen familiengerichtlichen Genehmigung abhängig machen?
Danke und Gruß