Voraussetzung für die Eintragung von Auflassungsvormerkunge

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Stromberg
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#1

19.02.2016, 08:20

Guten Morgen,


ich habe einen Kaufvertrag mit einem minderjährigen Verkäufer, für den eine Ergänzungspflegerin bestellt wurde. Der rechtskräftige Beschluss liegt nunmehr vor.

Meine Frage: kann die Rechtspflegerin beim Grundbuchamt die Eintragung der beantragten Auflassungsvormerkung vom Vorliegen der rechtskräftigen familiengerichtlichen Genehmigung abhängig machen?


Danke und Gruß
Knuddel
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#2

19.02.2016, 08:59

Guten Morgen,

da der Verkäufer minderjährig ist wird sie das ganz bestimmt tun und auf die rechtkräftige Genehmigung warten. Der Verkäufer beantragt ja die Eintragung der Vormerkung. ;)
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AnjaZ
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#3

19.02.2016, 10:05

Ich stimme meiner Vorrednerin zu.
Gruß Anja
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Stromberg
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#4

19.02.2016, 11:47

Okay, vielen Dank.
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