Guten Morgen,
eine kleine Frage:
Wenn keine Rangbestimmung in einer Grundschuldbestellungsurkunde vermerkt ist, wird doch diese Grundschuld in Abt. II und Abt. III an rangbereiter Stelle eingetragen, oder?
Das zuständige Grundbuchamt meint, es MUSS eine Rangbestimmung enthalten sein.
Ich bin eigentlich sehr sicher, dass nicht. Aber ich würde mich trotzdem über eine Antwort freuen.
Gruß und Danke
Keine Rangbestimmung in der Urkunde
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Enthält eine Urkunde keine Rangbestimmung, so ist das beantragte Recht an rangbereiter Stelle einzutragen. § 45 GBO regelt ausdrücklich, wie z.B. zu verfahren ist, wenn mehrere Eintragungen erfolgen sollen. Selbst dann muss nicht zwingend eine Rangbestimmung getroffen werden. Wird bei der Beantragung mehrerer Rechte keine Rangbestimmung getroffen, so sind die Rechte gleichrangig einzutragen.