Erbauseinandersetzung?

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sippi72

#1

04.01.2016, 10:38

Eheleute haben im Jahre 1970 einen Erbvertrag geschlossen und sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Schlusserben des Längstlebenden die drei Kinder zu gleichen Teilen. Das Recht des einseitigen Rücktritts von dem Erbvertrag hat sich keiner vorbehalten. im Jahre 2005 haben Eheleute zusammen mit Kindern eine Ergänzung zum Erbvertrag gemacht. In dieser Ergänzung haben die drei Kinder dem Erbvertrag aus 1970 in vollem Umfange zugestimmt und einen Pflichtteilsverzicht nach dem Erstversterbenden der Eltern erklärt.
Die Erblasserin möchte bereits jetzt verfügen, welches der Kinder/Enkelkinder welches Grundstück/Wohnung erhält.
Meine Frage: Stimmt es, dass ich jetzt einen Erbvertrag unter Beteiligung der Ehefrau und der gemeinsamen drei Kinder vorbereiten kann, worin die entsprechenden Vorausvermächtnisse und Vermächtnisse für die Enkelkinder aufgeführt sind?
VG und alles Gute für das neue Jahr 2016:
Steffi
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