elektronische Kostenrechnung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
stinker
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 22.07.2010, 14:23
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

17.12.2015, 12:01

Guten Morgen,

im Zuge der elektronischen Post, die immer mehr genutzt wird, stellt sich diese Frage:

Ist eine vom Notar erstellte Kostenrechnung, die nicht unterschrieben, sondern per email oder e-Brief versandt wird, gültig? Oder muss ich eine Signatur mittels Signaturkarte anfügen?

:thx
Natzuki
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 548
Registriert: 30.09.2015, 14:36
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#2

18.12.2015, 16:36

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass eine vom Notar nicht unterzeichnete Rechnung nichtig ist. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Wer fragt ist ein Narr - für 5 Minuten.
Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.
Ranga Yogeshwar

Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend, sonst würden wir dank Pac-Man heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören. :huch
Notariatsoldie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 255
Registriert: 12.10.2013, 12:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

18.12.2015, 21:25

Nach § 19 Abs. 1 GNotKG dürfen Notarkosten nur aufgrund einer dem Kostenschuldner mitgeteilten und vom Notar unterschriebenen Berechnung eingefordert werden.

Wenn überhaupt elekronische Kostenrechnung zulässig ist, dann in jedem Fall nur mit Signatur des Notars
Antworten