Hallo zusammen...
Mir liegt hier eine Löschungsbewilligung vor. A hat für seine Mutter B aufgrund Vollmacht die Löschung bewilligt. Die Mutter B ist allerdings schon vor ein paar Jahren verstorben. In der Vollmacht steht nicht, dass die Vollmacht über den Tod hinaus Gültigkeit haben soll. Es ist gar nichts dazu in der Vollmacht aufgeführt.
Hat eine Vollmacht über den Tod hinaus nur Gültigkeit, wenn dieses ausdrücklich in der Vollmacht steht?
Danke für Eure Antworten...
Vollmacht - Vollmachtgeber verstorben
- NoFaWi
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Mit dem Tode der Vollmachtgeberin erlischt die Vollmacht selbst nicht (transmortale Vollmacht). Siehe dazu auch §§ 672 und 675 BGB.
So auch BGH bereits 1983 (NJW 1983, 1487) und diverse weitere Entscheidungen.
Aber Vorsicht: Die Vollmacht kann auch durch Konfusion erloschen sein. Dies würde ich vorsorglich prüfen.
So auch BGH bereits 1983 (NJW 1983, 1487) und diverse weitere Entscheidungen.
Aber Vorsicht: Die Vollmacht kann auch durch Konfusion erloschen sein. Dies würde ich vorsorglich prüfen.
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- ...wegen der Kekse hier
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Verständnisfrage: Eine Konfusion wäre gegeben, wenn der Vollmachtnehmer den Vollmachtgeber vollumfänglich bzw. in Hinblick auf durch die Vollmacht gewährte Rechte beerbt. Oder lieg ich da falsch?NoFaWi hat geschrieben:Aber Vorsicht: Die Vollmacht kann auch durch Konfusion erloschen sein. Dies würde ich vorsorglich prüfen.