Gesamtrechtsnachfolge u.a.

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ThomasCrown
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#1

30.11.2015, 13:00

Wer kann folgende Begriffe erklären?

1. Einzelrechtsnachfolge

2. Gesamtrechtsnachfolge

3. Sonderrechtsnachfolge
Beatus ille, qui procul negotiis.
Schreiberling
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#2

03.12.2015, 08:42

Bei der Einzelrechtsnachfolge handelt es sich um die Nachfolge in ein einzelnes Recht durch Rechtsgeschäft.

Bei der Gesamtrechtsnachfolge handelt es sich um die Nachfolge in die Rechtsposition des Rechtsvorgängers. Der Nachfolger tritt also in alle die Rechte und Pflichten des Vorgängers ein.

Bei der Sonderrechtsnachfolge tritt der Nachfolger nur in einen bestimmten Teil der Rechte (Aktiva/Passiva) des Rechtsvorgängers ein. Hierbei spricht man häufig auch von partieller Gesamtrechtsnachfolge.

Ich hoffe, das kommt verständlich rüber ;-)
ThomasCrown
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#3

14.12.2015, 11:03

:thx

Hab ich soweit verstanden :xd
Beatus ille, qui procul negotiis.
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