Testament und Aufhebung Ehevertrag

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sippi72

#1

22.10.2015, 11:09

Einen guten Morgen wünsche ich!

Folgenden Fall soll ich bearbeiten:
Eheleute wollen ein gemeinschaftliches Testament errichten und Gütertrennung aufheben.

Vorab zur Info: Eheleute haben seinerzeit in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart und Einzeltestamente errichtet.

Der Ehevertrag soll jetzt aufgehoben werden und es soll wieder der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten. Ebenfalls sollen beide Einzeltestamente widerrufen werden.

Ich habe das in einer Urkunde gemacht. Also zunächst die Gütertrennung aufgehoben und im Anschluss das gemeinschaftliche Testament und darin die Aufhebung der Einzeltestamente mit aufgenommen.

Jetzt habe ich im Forum gesucht und gelesen, dass es sinniger wäre, getrennte Urkunde zu machen, wegen der Weiterleitung des Originals an das Nachlassgericht.

Ich dachte, da es sich nur um eine Aufhebung der Gütertrennung handelt, wäre das ok. Die Gütertrennung ist nicht im Register eingetragen worden.
Dem ZTR muss ich die Urkunde ja sowieso mitteilen.
Die Testamente wurden seinerzeit bei Gericht hinterlegt. Was muss ich da tun? Diesen Fall hatte ich noch nicht (meine Kollegin ist im Urlaub! :oops: ).

Was meint ihr dazu?
LG Steffi
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stefan2209
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#2

22.10.2015, 13:31

Hallo, Steffi,

ich hätte auch getrennte Urkunden gefertigt, aber dann müssten ja wohl beide Urkunden beim ZTR registriert werden, denn die dort bereits bestehende Registrierung der Gütertrennung muss ja dort "berichtigt" werden. Das würde dann wohl zu doppelten Gebühren dort führen. Sieht das ZTR überhaupt so einen Fall vor? Kann man das dort in einer Urkunde mit einem Registrierungsfall erledigen? Letztlich ist das aber das Problem des ZTRs, nicht des Notars.

Grundsätzlich sehe ich aber keinen Fehler darin, alles in eine Urkunde zu packen. Außerdem muss nicht erst beim Notar die Urkunde über die Aufhebung der Gütertrennung angefordert werden, wenn der Todesfall eintritt, sondern wäre als Original bereits beim Nachlassgericht im Rahmen des gemeinschaftlichen Testaments hinerlegt.

Wie das aussieht hinsichtlich der Notargebühren habe ich jetzt nicht geschaut.

Was die hinterlegten, alten Testamente angeht, muss nichts unternommen werden. Die werden im Todesfall dann ebenfalls eröffnet. Wenn der Inhalt der alten Testamente aber nicht bekannt werden soll (weil die neuen Erben nicht erfahren sollen, wer ursprünglich hätte erben sollen), sollten sie aus der Verwahrung genommen werden.
:-) alles im (Siegel-)Lack
Jupp03/11

#3

22.10.2015, 17:14

sippi72 hat geschrieben:Einen guten Morgen wünsche ich!

Folgenden Fall soll ich bearbeiten:
Eheleute wollen ein gemeinschaftliches Testament errichten und Gütertrennung aufheben.

Vorab zur Info: Eheleute haben seinerzeit in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart und Einzeltestamente errichtet.

Der Ehevertrag soll jetzt aufgehoben werden und es soll wieder der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten. Ebenfalls sollen beide Einzeltestamente widerrufen werden.

Ich habe das in einer Urkunde gemacht. Also zunächst die Gütertrennung aufgehoben und im Anschluss das gemeinschaftliche Testament und darin die Aufhebung der Einzeltestamente mit aufgenommen.

Jetzt habe ich im Forum gesucht und gelesen, dass es sinniger wäre, getrennte Urkunde zu machen, wegen der Weiterleitung des Originals an das Nachlassgericht.

Ich dachte, da es sich nur um eine Aufhebung der Gütertrennung handelt, wäre das ok. Die Gütertrennung ist nicht im Register eingetragen worden.
Dem ZTR muss ich die Urkunde ja sowieso mitteilen.
Die Testamente wurden seinerzeit bei Gericht hinterlegt. Was muss ich da tun? Diesen Fall hatte ich noch nicht (meine Kollegin ist im Urlaub! :oops: ).

Was meint ihr dazu?
LG Steffi
Ich erkenne jetzt nicht das Problem.
sippi72

#4

26.10.2015, 10:24

Danke Stefan. Das hilft mir auf jeden Fall weiter!
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