Hallo zusammen,
Ehemann ist verstorben, hat alles seiner Schwester vermacht. Schwester und Ehefrau sind jetzt jeweils zu 1/2-Eigentümer. Schwester überträgt auf Ehefrau.
Verwalterzustimmung erforderlich?
gemäß BV ist sie nicht erforderlich bei Veräußerung an Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie.
Verwaltergenehmigung erforderlich?
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Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das also ein Vertrag zwischen Schwägerinnen. Dann sind die genannten Ausnahmen nicht zutreffend und die Verwalterzustimmung somit erforderlich.
Beatus ille, qui procul negotiis.