Guten Morgen,
wir haben einen Überlassungsvertrag, der aufgehoben werden soll. Kann der Notar das aufgrund seiner im Vertrag erteilten Vollmacht in Eigenurkunde machen oder muss ich die Parteien herbestellen?
Danke und Gruß
Vertragsaufhebung aufgrund Notarvollmacht
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Die Parteien werden wohl noch einmal kommen müssen. Die Vollmacht des Notars bezieht sich - zumindest üblicherweise - auf den Vollzug des Vertrages, nicht aber auf seine Aufhebung.