Testamentsvollstrecker - Erbscheinsantrag und eidesst. Erkl

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
mausebacke64
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 16.05.2007, 10:27
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#1

09.09.2015, 15:03

Hallo,

gern würde ich Eure Hilfe in Anspruch nehmen, da ich vom Notariat absolut keine Ahnung habe.

Mein Chef (RA) ist Testamentsvollstrecker. Nunmehr hat er heute bei dem Notar einen Erbschein beantragt und gleichzeitig eine eidesst. Versicherung abgegeben. :augenreib
Welche Gebühren entstehen hier für den TV = RA?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Jupp03/11

#2

09.09.2015, 16:42

Ich glaube kaum, dass es dafür gesondert Gebühren gibt.
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#3

09.09.2015, 16:48

Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Erblassers, ansonsten

http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ve ... 21819.html
läuft...
:huch
mausebacke64
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 16.05.2007, 10:27
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#4

09.09.2015, 17:16

Vielen Dank
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#5

09.09.2015, 18:54

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Antworten