Hallo,
gern würde ich Eure Hilfe in Anspruch nehmen, da ich vom Notariat absolut keine Ahnung habe.
Mein Chef (RA) ist Testamentsvollstrecker. Nunmehr hat er heute bei dem Notar einen Erbschein beantragt und gleichzeitig eine eidesst. Versicherung abgegeben.
Welche Gebühren entstehen hier für den TV = RA?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Testamentsvollstrecker - Erbscheinsantrag und eidesst. Erkl
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- Foren-Azubi(ene)
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Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Erblassers, ansonsten
http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ve ... 21819.html
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läuft...
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Vielen Dank
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
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Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
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"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"