Versehentliche Löschung Grundschuld
Verfasst: 08.09.2015, 16:28
Hallo Allemal,
habe ein großes Problem: Anläßlich eines Übertragungsvertrages war lastenfreie Übertragung in III vereinbart. Dort standen mehrere Belastungen eingetragen. Haben dann auftragsgemäß LBW's angefordert. Eine Bank hat als Rechtsnachfolgerin der damaligen Gläubigerin keinerlei Unterlagen mehr aufgefunden und uns eine Zweitschrift der LBW erteilt. Dabei handelte es sich um eine Briefgrundschuld. Also auch noch Aufgebot! Der rechtskräftige Ausschließungsbeschluß lag uns vor und sodann wurde die Belastung gelöscht. Jetzt ist aufgefallen, dass sich eine andere Bank bei uns gemeldet und mitgeteilt hatte, dass eben diese Belastung intern an sie abgetreten worden ist. Auch der alte Grundschuldbrief befindet sich bei dieser Bank. Eine Verlautbarung im Grundbuch war nicht erfolgt. Kann die Grundschuld nun zu den alten Bedingungen mit der alten Gläubigerbezeichnung bzw. der Bezeichnung der Rechtsnachfolgerin (nicht die Bank, an welche abgetreten wurde) - natürlich nicht an der alten Rangstelle - wieder im Grundbuch eingetragen werden?
habe ein großes Problem: Anläßlich eines Übertragungsvertrages war lastenfreie Übertragung in III vereinbart. Dort standen mehrere Belastungen eingetragen. Haben dann auftragsgemäß LBW's angefordert. Eine Bank hat als Rechtsnachfolgerin der damaligen Gläubigerin keinerlei Unterlagen mehr aufgefunden und uns eine Zweitschrift der LBW erteilt. Dabei handelte es sich um eine Briefgrundschuld. Also auch noch Aufgebot! Der rechtskräftige Ausschließungsbeschluß lag uns vor und sodann wurde die Belastung gelöscht. Jetzt ist aufgefallen, dass sich eine andere Bank bei uns gemeldet und mitgeteilt hatte, dass eben diese Belastung intern an sie abgetreten worden ist. Auch der alte Grundschuldbrief befindet sich bei dieser Bank. Eine Verlautbarung im Grundbuch war nicht erfolgt. Kann die Grundschuld nun zu den alten Bedingungen mit der alten Gläubigerbezeichnung bzw. der Bezeichnung der Rechtsnachfolgerin (nicht die Bank, an welche abgetreten wurde) - natürlich nicht an der alten Rangstelle - wieder im Grundbuch eingetragen werden?