Löschungsbewilligung Bank Rechtsnachfolgerin
Verfasst: 30.07.2015, 12:29
Hallo!
Wir haben leider dermaßen viel zu tun, dass ich keinen klaren Gedanken fassen kann und auf eure Hilfe angewiesen bin. Mein Chef geht morgen in den Urlaub und wir haben noch so viel zu bearbeiten, dass es ohne Überstunden gar nicht geht. Nur leidet die Konzentration darunter.... Auch mein heißgeliebtes Buch gibt mir nicht die Auskunft, die ich haben will...
Mir liegen mehrere Unterschriftsbeglaubigungen einer Bank vor. U.a. Abtretungen und Löschungsbewilligungen.
Nun sind einige der Rechte die abgetreten und gelöscht werden sollen für die Vorgängerin eingetragen, die mittlerweile
durch mehrere Fusionen in der jetzigen Rechtsnachfolgerin weiter existiert (Ich hoffe ich drücke mir klar genug aus, wenn nicht
bitte ich jetzt bereits um Verzeihung).
Mein Chef meint jetzt in den Beglaubigungsvermerk müsse das mit aufgenommen werden und durch Einsichtnahme in das elektronische Register bescheinigt werden.
Ich schreibe mal, wie ich das sonst immer geschrieben habe:
Vorstehende Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen der xy Bank als Rechtsnachfolgerin der yy Bank Herrn..., Frau..., beglaubige ich hiermit.
Vorbefassungsklausel usw.
Ich hatte bisher bei keinem Grundbuchamt damit Probleme.
Sollte ich das anders formulieren? Wie macht ihr das mit so einer Rechtsnachfolge??
Da die Zeit so drängt (wegen des Urlaubs) wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar.
Wir haben leider dermaßen viel zu tun, dass ich keinen klaren Gedanken fassen kann und auf eure Hilfe angewiesen bin. Mein Chef geht morgen in den Urlaub und wir haben noch so viel zu bearbeiten, dass es ohne Überstunden gar nicht geht. Nur leidet die Konzentration darunter.... Auch mein heißgeliebtes Buch gibt mir nicht die Auskunft, die ich haben will...
Mir liegen mehrere Unterschriftsbeglaubigungen einer Bank vor. U.a. Abtretungen und Löschungsbewilligungen.
Nun sind einige der Rechte die abgetreten und gelöscht werden sollen für die Vorgängerin eingetragen, die mittlerweile
durch mehrere Fusionen in der jetzigen Rechtsnachfolgerin weiter existiert (Ich hoffe ich drücke mir klar genug aus, wenn nicht
bitte ich jetzt bereits um Verzeihung).
Mein Chef meint jetzt in den Beglaubigungsvermerk müsse das mit aufgenommen werden und durch Einsichtnahme in das elektronische Register bescheinigt werden.
Ich schreibe mal, wie ich das sonst immer geschrieben habe:
Vorstehende Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen der xy Bank als Rechtsnachfolgerin der yy Bank Herrn..., Frau..., beglaubige ich hiermit.
Vorbefassungsklausel usw.
Ich hatte bisher bei keinem Grundbuchamt damit Probleme.
Sollte ich das anders formulieren? Wie macht ihr das mit so einer Rechtsnachfolge??
Da die Zeit so drängt (wegen des Urlaubs) wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar.